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Logo Thomas G. Schröder Rechtsanwalt

Spezialgebiet Teilungsversteigerung

Bei Aufhebung einer Gemeinschaft

Ein Spezialgebiet unserer Kanzlei ist die Teilungsversteigerung. Diese kommt bei der Aufhebung einer Gemeinschaft zur Anwendung, wenn die Mitglieder untereinander so zerstritten sind, dass eine einvernehmliche Einigung über die Auseinandersetzung nicht erzielt werden kann.

Am häufigsten tritt dieser Fall bei Erbengemeinschaften und bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eheleuten ein, die sich nicht einigen können. Wir bieten Ihnen in diesem Fall unsere kompetente Hilfe an und finden mit Sicherheit für alle Beteiligten die beste Lösung.

Hintergrund Unterzeichnung Unterschrift

Gerne informieren wir Sie ausführlich über die Teilungsversteigerung

Kontaktieren Sie uns!

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