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Spezialgebiet Teilungsversteigerung
Bei Aufhebung einer Gemeinschaft
Ein Spezialgebiet unserer Kanzlei ist die Teilungsversteigerung. Diese kommt bei der Aufhebung einer Gemeinschaft zur Anwendung, wenn die Mitglieder untereinander so zerstritten sind, dass eine einvernehmliche Einigung über die Auseinandersetzung nicht erzielt werden kann.
Am häufigsten tritt dieser Fall bei Erbengemeinschaften und bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eheleuten ein, die sich nicht einigen können. Wir bieten Ihnen in diesem Fall unsere kompetente Hilfe an und finden mit Sicherheit für alle Beteiligten die beste Lösung.
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